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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(STAND: OKTOBER 2009)

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung

von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang

für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels

(Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und

ersetzt folgende
Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren

Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung

des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen

wird, soweit der Kunde
nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn

dies vorher ausdrücklich
in Textform vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS,
-PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das

Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu

bestätigen.

2. Vertragspartner sind
das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden

bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner

für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern

dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen
das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem

gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig

in fünf Jahren, soweit
sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,

des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche

verjähren
kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen

gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE,
ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten

und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in

Anspruch genommenen
weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden

Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen

und Auslagen des Hotels
an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen

die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.

3. Das Hotel kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen

Verringerung der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des

Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass

sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels

erhöht.

4. Rechnungen des Hotels
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab

Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche

Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug

ist das Hotel berechtigt,
die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen

in Höhe von derzeit 8%
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein

Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer

Anzahlung oder Ähnlichem
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und

die Zahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei

Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die

gesetzlichen Bestimmungen
unberührt.

6. In begründeten Fällen,
z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung

des Vertragsumfanges, ist
das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss

bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

im Sinne vorstehender Nr.
5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten

Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung

zu verlangen.

7. Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom

Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne

vorstehender Nr. 5 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag

zu verlangen, soweit eine
solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern

5 und/oder 6 geleistet
wurde.

8. Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME

DER LEISTUNGEN DES HOTELS
(NO SHOW)

1. Ein Rücktritt des
Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag

bedarf der Zustimmung des
Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der

vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche

Leistungen nicht in
Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem
Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien

Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin

vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche

des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er

nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem

Hotel in Textform ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht
in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die

Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten

Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,

so kann das Hotel die
vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und

den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde

ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten

Preises für Übernachtungen
mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsund

60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der

Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten

Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern vertraglich
vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten

Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem

Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen

anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der

Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte
oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte

Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer

vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel

ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.

 

 

 

 

 

 

 

3. Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom

Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls

- Höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume
schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe

vertragswesentlicher Tatsachen,
z.B. zur Person des Kunden oder zum

Zweck seines
Aufenthaltes, gebucht werden;

- das Hotel begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme

der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit

oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann,

ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels

zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der
Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben
genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem
Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG,
-ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt
keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,

soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen
dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages

zur Verfügung. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00

Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der

verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitente Nutzung

bis 18:00 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung

stellen, ab 18:00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch

nicht begründet. Ihm
steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein

oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

1. Das Hotel haftet für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des

Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen

sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,

die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels

beruhen und Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung

von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung

des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,

wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden

bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare

beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden

gering zu halten.

2. Für eingebrachte
Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Danach ist
die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des

Zimmerpreises, jedoch
höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren

und Kostbarkeiten
höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und

Kostbarkeiten können bis
zu einem Höchstwert von € 4.000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden. Das Hotel

empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3. Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,

auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch

kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung

auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und

deren Inhalte haftet das
Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für den Ausschluss der
Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die

Regelung der vorstehenden
Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4. Weckaufträge werden
vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt

behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf

Wunsch – gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss

von
Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden

Nummer 1, Sätze 2 bis 4
entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder

dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige

Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

3. Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten

– ist im kaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt

und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der

gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches
Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts

ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften.