Allgemeine Geschäftsbedingungen
(STAND: OKTOBER 2009)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
ersetzt folgende
Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich
in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS,
-PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind
das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen
das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren, soweit
sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren
kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE,
ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen
weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden
Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels
an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen
die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4. Rechnungen des Hotels
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt,
die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8%
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder Ähnlichem
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen
unberührt.
6. In begründeten Fällen,
z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist
das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss
bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
im Sinne vorstehender Nr.
5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung
zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
zu verlangen, soweit eine
solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern
5 und/oder 6 geleistet
wurde.
8. Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS
(NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des
Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der Zustimmung des
Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in
Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem
Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht
in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
so kann das Hotel die
vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und
den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde
ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtungen
mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsund
60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern vertraglich
vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte
oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume
schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
vertragswesentlicher Tatsachen,
z.B. zur Person des Kunden oder zum
Zweck seines
Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der
Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben
genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem
Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG,
-ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt
keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen
dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00
Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitente Nutzung
bis 18:00 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm
steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen und Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2. Für eingebrachte
Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist
die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch
höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten
höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis
zu einem Höchstwert von € 4.000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden. Das Hotel
empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das
Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für den Ausschluss der
Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die
Regelung der vorstehenden
Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden
vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss
von
Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden
Nummer 1, Sätze 2 bis 4
entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches
Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

